Pragmatische Lehrer:
Das provisorisch pragmatische Dienstverhältnis kann mit Bescheid durch den Dienstgeber gekündigt werden.

Kündigungsfristen des Dienstgebers:
Bei einer Dauer des Dienstverhältnisses von
0 bis 6 Monaten (Probezeit)     1 Kalendermonat
7 bis 24 Monaten                    2 Kalendermonate
darüber                                 3 Kalendermonate

Kündigungsgründe:

  1. Während der ersten 6 Monate keine Angabe von Gründen notwendig.
  2. Kündigungsgründe des Dienstgebers nach 6 Monaten
    – Mangel an körperlicher oder geistiger Eignung (Amtsarzt),
    – unbefriedigender Arbeitserfolg
    – pflichtwidriges Verhalten
    – Bedarfsmangel

Ein definitives Dienstverhältnis kann nur bei besonders schwerwiegenden Gründen aufgelöst werden:

  1. Entlassung (§ 70 Abs. 1 Z 4 LDG)
    Entlassungsgründe:
    – strafgerichtliche Verurteilung
    – Urteil eines Disziplinarverfahrens
    – zweimalige Feststellung, dass trotz Ermahnung der zu erwartende Arbeitserfolg nicht aufgewiesen wird (§ 18 LDG)
  2. Lösung des pragmatischen Dienstverhältnisses durch den Lehrer (§ 17 LDG)
    1. Schriftliche Austrittserklärung im Dienstweg.
    2. Wirksamkeit der Austrittserklärung mit Ablauf des Monats, den der Lehrer bestimmt, frühestens mit Ablauf des Monats der Abgabe der Erklärung.

Vertragslehrer:

  1. Kündigung durch Dienstnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit möglich.
  2. Kündigung durch Dienstgeber jederzeit möglich, jedoch nur schriftlich und mit Angabe des Grundes, wenn das Dienstverhältnis ununterbrochen 1 Jahr gedauert hat – Gründe siehe § 32 Abs. 2 VBG.
  3. Fristen (gelten für beide Teile) – § 33 VBG

Dauer des Dienstverhältnisses                                     Kündigungsfrist

0 bis 6 Monate Angabe von Gründen nicht notwendig     1 Woche

6 Monate Angabe von Gründen nicht notwendig             2 Wochen

1 Jahr                                                                        1 Monat

2 Jahre                                                                      2 Monate

5 Jahre                                                                      3 Monate

10 Jahre                                                                    4 Monate

15 Jahre                                                                    5 Monate


pd-Schema:Nichtabsolvierung des vorgeschriebenen Masterstudiums (bzw. der ergänzenden
pädagogisch-didaktischen Ausbildung) innerhalb der vorgegebenen Frist.
(nach der neuen Ausbildung; § 25 LVG)

Stand: Jänner 2024

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