Ein Ansuchen um Gewährung eines Bezugsvorschusses ist mit aufliegendem
Formular unter Bezugsvorschuss Ansuchen und den
erforderlichen Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen, im
Dienstweg an die Bildungsdirektion für Niederösterreich zu richten.

 

Formulare:

Bezugsvorschuss-Ansuchen
Bezugsvorschuss-Verwendung
Bezugsvorschuss-Bürgschaft
Bezugsvorschuss-IT-Hardware-Ansuchen

Bezugsvorschuss € 10.000,00 Neubau eines Eigenheimes Ankauf einer Eigentums- oder Genossenschaftswohnung Ankauf einer Altwohnung, eines bestehendes Hauses Erhöhung bei Zustehen des Alleinverdienerabsetzbetrages um € 2.000,00 Für jedes Kind unter 18 Jahren, für das Familienbeihilfe bezogen wird um € 1000,00 Höchstausmaß beträgt € 15.000,00

Bezugsvorschuss € 7.000,00 Energieoptimierende Maßnahmen wie z.B. Tausch von Altöfen auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern, Errichtung von Solar- oder Photovoltaikanlagen, Installation von Batteriespeichern

Bezugsvorschuss € 4.500,00 Um-, Zu- und Aufbauten am bestehenden Haus Ausbau Dachgeschoss Möbelkauf Installationen Heizung Wärmeisolierung Küche Bad Fenster Türen Fußböden Alarmanlagen in Kombination mit Fenster und Türen Energiesparmaßnahmen Kanalanschluss Zahnsanierung Ausstattung der Kinder in der Zeit zwischen 14. und bis zum 24. Geburtstag des Kindes (ab Vollendung des 18. Lebensjahres Bestätigung der Kinder über Erhalt) Finanzielle Notlage Begräbniskosten Hörgerät (berufliche Notwendigkeit) Innenausbau (Treppen bzw. Stiegen) Wintergarten (ausschließlich für zusätzliche Wohnraumschaffung)

Bezugsvorschuss € 4.500,00 Personenkraftwagen: Anspruchsberechtigt sind Lehrerinnen und Lehrer, die zur Ausübung von Dienstpflichten mehrere Schulen zu bereisen haben und jene Lehrerinnen und Lehrer, die unter das Behindertengesetz fallen.

Bezugsvorschuss für IT-Hardware EUR 500,- bis EUR 1500,- PC Laptop Notebook Tablet  Drucker Bildschirm Tastatur inklusive dazu benötigtes Zubehör

Ansuchen mit Formular: Bezugsvorschuss IT-Hardware Ansuchen
und Rechnungsnachweis!

Es gelten die allgemeinen Richtlinien zur Gewährung von Bezugsvorschüssen. Ein Ansuchen um Gewährung eines Bezugsvorschusses ist mit aufliegendem Formular und den erforderlichen Unterlagen (Kostenvoranschlag, Kaufvertrag, Baubewilligung, Rechnungen), die nicht älter als 6 Monate sein dürfen, im Dienstweg an die Bildungsdirektion NÖ zu richten. Bezugsvorschüsse in der Höhe von € 4.500,00 und € 10.000,00 können nach 10 Jahren für ein und den selben Zweck (z.B. Badsanierung) neuerlich beantragt werden. Bei € 4.500,00 für Personenkraftwagen kann nach 5 Jahren neuerlich angesucht werden. Bei Ehepaaren (Gatte im öffentlichen Dienst) sind für ein und denselben Zweck zwei Bezugsvorschüsse möglich. Die Vorlage einer Negativerklärung des jeweiligen Dienstgebers ist erforderlich.

. Mehr als 3 laufende Bezugsvorschüsse sind nicht möglich.
. Die Höhe der gewährten Bezugsvorschüsse ist durch die Rechnungsnachweise und Zahlungsbelege, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen, zu erreichen, die widmungsgemäß sein müssen.
. Ein Gehaltsvorschuss wird grundsätzlich erst nach einer mindestens einjährigen, effektiven Dienstzeit gewährt. Bei befristeten Verträgen sind Bürgschaftserklärungen für alle Bezugsvorschüsse erforderlich.
. Erklärung über Rückzahlung im Fall des Ausscheidens.
. Bezugsvorschüsse werden grundsätzlich nicht während eines Karenzurlaubes gem. § 15 MSchG bzw. § 2 VKG, während eines Karenzurlaubes gem. § 58 LDG/§ 29b VBG/§ 2 Abs. 4 LVG bzw. während einer Dienstfreistellung aus Anlass der Mutterschaft gewährt.
Ausgenommen sind Bezugsvorschüsse für Neubau eines Eigenheimes, Ankauf einer Eigentumswohnung oder einer Genossenschaftswohnung mit Kaufoption, Ankauf eines bestehenden Hauses (Bürgschaftserklärung notwendig!) oder für Um- und Zubau am bestehenden Haus. Dienstzugeteilten Lehrer/innen kann ein großer Bezugsvorschuss unter der Bedingung gewährt werden, dass diese eine Bürgschaftserklärung beilegen und sich bereit erklären die Raten während der Abwesenheit monatlich mit Dauerauftrag zurück zu bezahlen. Erforderliche Unterlagen: Kostenvoranschlag bzw. Rechnungen Bei Kauf eines bestehenden Hauses oder einer Eigentumswohnung der Kaufvertrag bzw. Vorvertrag mit Angabe des Kaufpreises und der Unterschrift des Käufers und Verkäufers. Bei Kauf einer Genossenschaftswohnung Kauf- bzw. Vorvertrag mit Angabe des Kaufpreises und der Kaufoption und der Unterschrift des Käufers und Verkäufers. Bei Neubau eines Eigenheimes bzw. Um- und Zubau am bestehenden Haus zusätzlich zum Kostenvoranschlag Kopien von Baubewilligung, Grundbuchauszug (Antragsteller muss namentlich angeführt sein) und Bauplan. Bei Zahnsanierung im Ausland eine Bestätigung des zuständigen Krankenversicherungsträgers über die Höhe des Zuschusses.

Stand: Jänner 2024

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