§ 20 VBG in Verbindung mit § 26 Abs. 2 lit. k LVG Gründe der Teilbeschäftigung Aus beliebigem Anlass – 5 Jahre Für jedes Kind bis zur Vollendung des achten Lebensjahres Das Ansuchen gilt für ein Schuljahr und ist jährlich neu zu beantragen. Bei einer Stundenänderung...
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