Dienstunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Dienstverhältnis oder mit der die Versicherung begründenden Funktion ereignen.

Dazu zählen auch Unfälle, die zwar nicht direkt bei der beruflichen Beschäftigung passiert sind, aber doch in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser stehen (wie zB Wegunfällen):

  • Unfälle auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Dienststelle
  • Unfälle auf einem Weg zu einer ärztlichen Untersuchung, wenn der Arztbesuch vor Verlassen der Dienststelle dem Dienstvorgesetzten gemeldet wurde
  • den Dienstunfällen gleichgestellte Unfälle zB bei Besuch von beruflichen Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen.

Meldung mit Formblättern

  •  BVAEB-versicherte LehrerInnen an die BVAEB (Pflicht des Leiters) www.bvaeb.at

Ein Dienstunfall ist zusätzlich an die Dienstbehörde im Dienstweg zu melden.

Hinweis
Dienstunfall bei Kilometergenehmigung nach der Reisegebührenvorschrift:
Der Beamte hat Anspruch auf Ersatz seines Schadens der am KFZ anlässlich einer Dienstfahrt entstanden ist, durch den Dienstgeber, soweit er nicht von einem Dritten (etwa einem anderen Verkehrsteilnehmer) Schadenersatz begehren kann. Trifft den Beamten kein oder nur ein geringes Verschulden an der Beschädigung des KFZ, so hat der Dienstgeber den gesamten Schaden zu ersetzen. Ist das Verschulden jedoch größer, so hat der Dienstgeber in Analogie zu den Regelungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes nur für einen Teil des Schadens einzustehen.

Stand: Jänner 2025

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