Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Steuerlast direkt reduziert.

Neues ersetzt Altes
Die bisherigen Entlastungen für Familien waren teilweise mit einem hohen
Bürokratischen Aufwand verbunden. So mussten beispielsweise für die Absetzung
von Kinderbetreuungskosten alle Rechnungen aufbewahrt werden und die
Betreuungspersonen auch eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.

Ab 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der
Kinderbetreuungskosten und den derzeitigen Kinderfreibetrag. Man benötigt
grundsätzlich keinen Kostennachweis mehr und der Familienbonus Plus kann unter
den Eltern aufgeteilt werden.

Was ist der Familienbonus Plus und in welcher Höhe steht er zu?
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag in der Höhe von 2.000 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes für das Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in Höhe von 650 Euro jährlich zu, sofern für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird.

Geringverdienende Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher oder geringverdienenden Alleinverdienerinnen und Alleinverdiener, die keine oder eine geringe Steuer von max. 250 Euro pro Kind bezahlen, steht künftig ein so genannter Kindermehrbetrag in der Höhe von max. 550 Euro pro Kind und Jahr zu.

Wie kann der Familienbonus Plus unter (Ehe)Partner aufgeteilt werden?
Der Familienbonus kann bei (Ehe)Partnern aufgeteilt werden. Zwei Möglichkeiten stehen zur Verfügung: Ein Elternteil kann entweder den vollen Familienbonus in Höhe von 2.000 Euro für das jeweilige Kind beziehen oder stimmen Sie sich mit dem anderen Elternteil ab, damit Sie nicht zu viel beantragen und es nicht zu einer unerwünschten Nachzahlung kommt. Wird ein zu hoher Betrag beantragt, wird bei jeder anspruchsberechtigten Person der halbe Familienbonus Plus berücksichtigt.

Eine Aufteilung von jeweils 250 Euro ist bei dem reduzierten Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro pro Jahr bei einem Kind über 18 Jahren für die Eltern vorgesehen.

Bei getrennt lebenden Partnern kann eine Aufteilung 2.000 Euro/0 Euro oder 1000 Euro/1000 Euro berücksichtigt werden. Einigen sich die Eltern auf keine Aufteilung, so erhalten beide die Hälfte, daher 1000 Euro.

Wie kann man den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen?
Der Familienbonus Plus kann auf zwei Arten in Anspruch genommen werden:

1.    Über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung

Mittels Formular L1 und Beilage L1k im Zuge der Veranlagung, erstmals im Jahr 2023 für das Jahr 2022.

2.    Über die Lohnverrechnung – Hier spürt man eine monatliche Entlastung.

Antrag beim Arbeitgeber mithilfe des Formulars E 30

Das Formular E 30 finden Sie unter: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/E30.pdf

Wohin wird der Antrag geschickt, wenn der Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung geltende gemacht werden möchte?Das ausgefüllt, unterschriebene Formular E 30 ist mit Personalaktnummer und Dienststellennummer zu versehen. Dem Antrag ist der Nachweis über den Familienbeihilfenanspruch beizulegen. Die beiden Unterlagen werden gemeinsam im Dienstweg an den Landesschulrat für NÖ übermittelt.

Stand: Jänner 2024

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