Ansuchen
Im Dienstweg an die Bildungsdirektion

Formular:
Familienhospizfreistellung_59_ldg_29k_vbg

§ 59d LDG, § 29k VBG
LandeslehrerInnen sowie VertragslehrerInnen ist auf Ansuchen zum Zwecke der Sterbebegleitung naher Angehöriger (auch Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder) ein maximal sechsmonatiger Zeitraum in Form einer

– Dienstplanerleichterung
– Herabsetzung der Jahresnorm (Reduktion der Bezüge)
– gänzliche Dienstfreistellung (Wegfall der Bezüge)

zu gewähren.

Unfall- und Krankenversicherung, Vorrückung sowie Pensionsanrechnung bleiben dabei bestehen.

Diese Maßnahmen sind auch bei der Betreuung von schwerst erkrankten Kindern anzuwenden und kann zunächst für einen bestimmten, fünf Monate nicht übersteigenden Zeitraum gewährt werden; bei einer Verlängerung darf die Gesamtdauer der Maßnahme neun Monate nicht überschreiten.

Die Lehrperson kann für die Dauer der Familienhospizfreistellung beim Bundessozialamt Steiermark
um eine finanzielle Leistung mit dem dafür vorgesehenen Formular ansuchen. Das Ansuchen muss
unmittelbar mit dem Beginn der Familienhospizfreistellung eingebracht werden.

Stand:  Jänner 2024

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