Rechtsgrundlage: § 32 Abs 6 u. 8 LDG
§ 16 Abs 6 u.8 LVG
Die Schulleitung (Schulcluster-Leitung) hat mit jeder Lehrperson regelmäßig einzeln oder in Kleingruppen Gespräche zur Planung der individuellen Fort- und Weiterbildung für die kommenden drei Schuljahre zu führen. Die Ergebnisse dieser Gespräche sind schriftlich zusammenzufassen und von der Schulleitung (Schulcluster-Leitung) sowie der Lehrperson zu unterfertigen. Eine Ausfertigung dieser Zusammenfassung verbleibt bei der Lehrperson.
Im Zuge der Planung der individuellen Fort- und Weiterbildung hat die Schulleitung bei Landeslehrpersonen eine Beurteilung der digitalen Kompetenzen vorzunehmen und gegebenenfalls die Absolvierung einschlägiger Fortbildung anzuordnen.
Stand: Juli 2026
