Bei jeder Bezugszahlung wird ein Entgeltnachweis erstellt.
Dieser Entgeltnachweis gibt Aufschluss über:

  • die Bezugsbestandteile (z.B. Grundvergütung, Zulagen)
  • die gesetzlichen Abzüge (z.B. Lohnsteuer)
  • die eingehaltenen Sonderabzüge (z.B. Gewerkschaftsbeitrag) und
  • den ausgezahlten Nettobetrag

Die Entgeltnachweise enthalten im Wesentlichen folgende Informationen:

  • Stammdaten (z.B. Personalnummer, zuständige Dienstbehörde)
  • Bezugsbestandteile (z.B. Grundvergütung, Zulagen, Familienbeihilfen)
  • Abzugsbestandteile (z.B. Lohnsteuer)

Der Entgeltnachweis (DIN A4) umfasst darüber hinaus noch einige sonstige Hinweise
aus den Stammdaten der Mitarbeiter/innen und Angaben zu den Bankverbindungsdaten.
Weiters Informationen hinsichtlich der Steuerberechnung, wie z.B. die aktuellen Werte für
die Berechnung des Jahressechstels.

zum Entgeltnachweis >>> MUSTER


Aufbau des Entgeltnachweises:

Stammdaten:

1. Monat, für den der Entgeltnachweis erstellt wurde sowie das Datum, an dem der Entgeltnachweis
erzeugt wurde.

2.

  • Personalnummer (NEU) der Lehrerin/des Lehrers
  • Abrechnungskreis, dem die Lehrerin/der Lehrer zugeordnet ist (steuert den Zeitpunkt
    der Auszahlung):
    Ab. Kr. 91 = Monatserster (Beamte)
    Ab. Kr. 93 = 15. des Monats (Vertragsbedienstete, Landesvertragslehrpersonen)
    Ab. Kr. 95 = Pension (Vorhinein)
  • Kostenstelle (Kost. = Dst.Nr.) ; zuständige Dienstbehörde (DB) und der Personalteilbereich (TB)
  • Name der Lehrerin/des Lehrers und Anschrift der Dienststelle (Schule) bzw.
    Wohnadresse bei Pensionist/innen.

3. Kost. u. Planst.: Daten zur organisatorischen Zuordnung der Lehrerin/des Lehrers

4. Angaben über Einstufung (Entlohnungsschema u. Gehaltsstufe), Besoldungsdienstalter (JJ.MM.TT)
und Vorrückungen in höherer Gehaltsstufe

5. Nebengebühren laufend, Nebengebühren Nachtrag, Beschäftigungsgrad (Ausmaß in %)
und die Sozialversicherungsnummer der Lehrerin/des Lehrers.

Bezugsbestandteile:

Sämtliche Geldleistungen (Bezug, Nebengebühren, Dienstzulagen, Zuschüsse,…) werden in Form
eines 4-stelligen Wertes und dem entsprechenden Lohnartenlangtext dargestellt.
In der Spalte „Monat“ wird jener Monat angeführt, für welchen der Bezugsbestandteil gebührt.

Abzugsbestandteile:

Auch die Abzüge werden mit einem 4-stelligen Wert und dem entsprechenden Langtext dargestellt.
Im Anschluss wird der Monat angeführt, für welchen der jeweilige Abzug entstanden ist.
Die Bemessungs-Grundlagen (Bem.Gdlg.) dienen als Basis für die Berechnung des Kranken-(KV),
Sozial-(SV) und Wohnbauförderungsbeitrag (WFB), sowie für die Berechnung des Pensionsversicherungs-
beitrages (aktiv) oder Pensionsversicherungsbeitrages (Pensionisten) und der laufenden Lohnsteuer
(Steuer gemäß Tarif). Die Abkürzungen lfd. und SZ bedeuten laufend und Sonderzahlung.

Sonstige Hinweise:

  1. Überweisungsdaten:
    In diesem Feld werden die Bankdaten der Empfängerin/des Empfängers und der IBAN
    des Auftraggebers (Dienstbehörde) sowie der Nettoauszahlungsbetrag angegeben.
  2. Informationen:
    Diese Informationen beeinflussen zum Teil das Abrechnungsergebnis bzw. haben nur
    Informationscharakter.

  • Angaben zum Jahressechstel bzw. zur Sechstelüberschreitung
  • Angaben über Dienstgeber – Beilage zur Bundespensionskasse

Steuerbegünstigungen:

Sämtliche Steuerfreibeträge werden hier abgebildet:

FB §35       :    Freibetrag gem. §35 EStG

Allein.V/E   :    Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag

Pend.P.      :    Pendlerpauschale

FB Erwm.   :    Freibetrag aufgrund Erwerbsminderung

Werbek.     :    Werbekosten

PensAbs.    :    Pensionistenabsetzbetrag

FB §63       :    Freibetrag gem §63 EStG

Stf§68       :    Steuerfreibetrag gem §68 EStG

ZukSi§3     :    Zukunftssicherungsbeitrag gem §3 EStG

Quelle:  Bundeskanzleramt
Broschüre „Merkblatt für Bezugsempfänger/innen“

Stand: Jänner 2024

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