Bei jeder Bezugszahlung wird ein Entgeltnachweis erstellt.
Dieser Entgeltnachweis gibt Aufschluss über:
- die Bezugsbestandteile (z.B. Grundvergütung, Zulagen)
- die gesetzlichen Abzüge (z.B. Lohnsteuer)
- die eingehaltenen Sonderabzüge (z.B. Gewerkschaftsbeitrag) und
- den ausgezahlten Nettobetrag
Die Entgeltnachweise enthalten im Wesentlichen folgende Informationen:
- Stammdaten (z.B. Personalnummer, zuständige Dienstbehörde)
- Bezugsbestandteile (z.B. Grundvergütung, Zulagen, Familienbeihilfen)
- Abzugsbestandteile (z.B. Lohnsteuer)
Der Entgeltnachweis (DIN A4) umfasst darüber hinaus noch einige sonstige Hinweise
aus den Stammdaten der Mitarbeiter/innen und Angaben zu den Bankverbindungsdaten.
Weiters Informationen hinsichtlich der Steuerberechnung, wie z.B. die aktuellen Werte für
die Berechnung des Jahressechstels.
zum Entgeltnachweis >>> MUSTER
Aufbau des Entgeltnachweises:
Stammdaten:
1. Monat, für den der Entgeltnachweis erstellt wurde sowie das Datum, an dem der Entgeltnachweis
erzeugt wurde.
2.
- Personalnummer (NEU) der Lehrerin/des Lehrers
- Abrechnungskreis, dem die Lehrerin/der Lehrer zugeordnet ist (steuert den Zeitpunkt
der Auszahlung):
Ab. Kr. 91 = Monatserster (Beamte)
Ab. Kr. 93 = 15. des Monats (Vertragsbedienstete, Landesvertragslehrpersonen)
Ab. Kr. 95 = Pension (Vorhinein) - Kostenstelle (Kost. = Dst.Nr.) ; zuständige Dienstbehörde (DB) und der Personalteilbereich (TB)
- Name der Lehrerin/des Lehrers und Anschrift der Dienststelle (Schule) bzw.
Wohnadresse bei Pensionist/innen.
3. Kost. u. Planst.: Daten zur organisatorischen Zuordnung der Lehrerin/des Lehrers
4. Angaben über Einstufung (Entlohnungsschema u. Gehaltsstufe), Besoldungsdienstalter (JJ.MM.TT)
und Vorrückungen in höherer Gehaltsstufe
5. Nebengebühren laufend, Nebengebühren Nachtrag, Beschäftigungsgrad (Ausmaß in %)
und die Sozialversicherungsnummer der Lehrerin/des Lehrers.
Bezugsbestandteile:
Sämtliche Geldleistungen (Bezug, Nebengebühren, Dienstzulagen, Zuschüsse,…) werden in Form
eines 4-stelligen Wertes und dem entsprechenden Lohnartenlangtext dargestellt.
In der Spalte „Monat“ wird jener Monat angeführt, für welchen der Bezugsbestandteil gebührt.
Abzugsbestandteile:
Auch die Abzüge werden mit einem 4-stelligen Wert und dem entsprechenden Langtext dargestellt.
Im Anschluss wird der Monat angeführt, für welchen der jeweilige Abzug entstanden ist.
Die Bemessungs-Grundlagen (Bem.Gdlg.) dienen als Basis für die Berechnung des Kranken-(KV),
Sozial-(SV) und Wohnbauförderungsbeitrag (WFB), sowie für die Berechnung des Pensionsversicherungs-
beitrages (aktiv) oder Pensionsversicherungsbeitrages (Pensionisten) und der laufenden Lohnsteuer
(Steuer gemäß Tarif). Die Abkürzungen lfd. und SZ bedeuten laufend und Sonderzahlung.
Sonstige Hinweise:
- Überweisungsdaten:
In diesem Feld werden die Bankdaten der Empfängerin/des Empfängers und der IBAN
des Auftraggebers (Dienstbehörde) sowie der Nettoauszahlungsbetrag angegeben. - Informationen:
Diese Informationen beeinflussen zum Teil das Abrechnungsergebnis bzw. haben nur
Informationscharakter.
- Angaben zum Jahressechstel bzw. zur Sechstelüberschreitung
- Angaben über Dienstgeber – Beilage zur Bundespensionskasse
Steuerbegünstigungen:
Sämtliche Steuerfreibeträge werden hier abgebildet:
FB §35 : Freibetrag gem. §35 EStG
Allein.V/E : Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag
Pend.P. : Pendlerpauschale
FB Erwm. : Freibetrag aufgrund Erwerbsminderung
Werbek. : Werbekosten
PensAbs. : Pensionistenabsetzbetrag
FB §63 : Freibetrag gem §63 EStG
Stf§68 : Steuerfreibetrag gem §68 EStG
ZukSi§3 : Zukunftssicherungsbeitrag gem §3 EStG
Quelle: Bundeskanzleramt
Broschüre „Merkblatt für Bezugsempfänger/innen“
Stand: Jänner 2024