Gesetzliche Grundlagen:

  • § 23 GG
  • § 25 VBG

Ist der Beamte/der Vertragsbedienstete unverschuldet in Notlage geraten oder liegen sonst berücksichtigungswürdige Gründe vor, so kann ihm auch eine Geldaushilfe gewährt werden.

Anlässe:

  1. Verehelichung: € 110,00
    (Formular ->Geldaushilfe_anlaesslich_der_Verehelichung/eingetragenen Partnerschaft)
  2. Geburt eines Kindes: € 200,00 (Formular ->Geldaushilfe_anlaesslich_der_Geburt)
    Verehelichung bzw. Geburt des Kindes müssen in die Dienstzeit fallen. Anspruchsberechtigt ist auch ein männlicher Lehrer, wenn die Mutter des Kindes nicht Lehrerin ist.

Beilagen:
– Ansuchen
– Belege 2fach (Geburtsurkunde des Kindes, Heiratsurkunde, Rechnungen)

3. Bildschirmarbeitsbrille max. € 100,00 (Formular-> Geldaushilfe_Bildschirmarbeitsbrille)

4. Angepasster Gehörschutz: € 50,00 (Formular -> Geldaushilfe_angepasster Gehörschutz)
Bei Verwendung eines Gehörschutzes darf die Aufsichtspflicht in keinem Fall beeinträchtigt werden. Die Hörbarkeit von Sprache sowie Warn- und Alarmsignalen muss gewahrt bleiben (normale Gespräche in Zimmerlautstärke, Hilferufe der SuS usw.) – Sprach- und Signalverständlichkeit. Der Gehörschutz ist so zu wählen, dass die Leistungswerte den erforderlichen Schutz bieten, aber eine akustische Isolation vermieden wird. Der Gehörschutz dient dem Schutz des Gehörs vor schädlichem Lärm bei gleichzeitiger Wahrung der Umgebungswahrnehmung!

5. Diverse finanzielle Notlagen: Höhe liegt im Ermessen des Dienstgebers

Stand: Jänner 2025

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