Gesetzliche Grundlagen:

  • § 23 GG
  • § 25 VBG

Ist der Beamte/der Vertragsbedienstete unverschuldet in Notlage geraten oder liegen sonst berücksichtigungswürdige Gründe vor, so kann ihm auch eine Geldaushilfe gewährt werden.

Anlässe:

  1. Verehelichung: € 110,00 (Formular -> Geldaushilfe_anlaesslich_der_Verehelichung)
  2. Geburt eines Kindes: € 200,00 (Formular -> Geldaushilfe_anlaesslich_der_Geburt)
    Verehelichung bzw. Geburt des Kindes müssen in die Dienstzeit fallen. Anspruchsberechtigt ist auch ein männlicher Lehrer, wenn die Mutter des Kindes nicht Lehrerin ist.
  3. Bildschirmarbeitsbrille max. € 100,00 (Formular -> Geldaushilfe_Bildschirmarbeitsbrille)
  4. Diverse finanzielle Notlagen: Höhe liegt im Ermessen des Dienstgebers

Beilagen:

  • Ansuchen
  • Belege 2fach (Geburtsurkunde des Kindes, Heiratsurkunde, Rechnungen)

Stand: Jänner 2023

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