Zusätzlich zur Familienbeihilfe gebührt ein Kinderabsetzbetrag von € 61,79 monatlich.
Hinweis:
Der Absetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen.
Stand: Jänner 2023
Zusätzlich zur Familienbeihilfe gebührt ein Kinderabsetzbetrag von € 61,79 monatlich.
Hinweis:
Der Absetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen.
Stand: Jänner 2023