Gemäß Schulunterrichtsgesetz (SchUG § 63a) muss innerhalb der 1. bis 8. Schulwoche von den KlassenlehrerInnen oder Klassenvorständen ein Klassenforum einberufen werden. Dabei werden in der Vorschulstufe und in den ersten Stufen der Volks-, Haupt-, Neuen Mittelschulen und Sonderschulen, die nicht nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden, und bei Bedarf (Gründe für Neuwahl: Wunsch nach Neuwahl, Rücktritt, Kind ist nicht mehr SchülerIn dieser Klasse, Klassenzusammenlegung und Klassenteilung) auch in den anderen Schulstufen KlassenelternvertreterInnen und deren StellvertreterInnen gewählt.

In den Polytechnischen Schulen und in den Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden, ist ein Schulgemeinschaftsausschuss gemäß SchUG § 64 (1) einzurichten.

Das Schulforum ist von den SchulleiterInnen innerhalb der ersten neun Wochen jedes Schuljahres zu einer Sitzung einzuberufen. Dem Schulforum gehören der Schulleiter/die Schulleiterin, alle KlassenlehrerInnen oder Klassenvorstände und die KlassenelternvertreterInnen aller Klassen der betreffenden Schule an. Den Vorsitz im Schulforum führt der Schulleiter/die Schulleiterin.

Die Durchführung der Wahl der KlassenelternvertreterIn und StellvertreterIn obliegt dem/der Wahlvorsitzenden, der/die aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten der betreffenden Klasse gewählt oder vom Elternverein bestellt wird (SchUG § 63a Abs. 5).

Den Erziehungsberechtigten jeder Schülerin/jedes Schülers der betreffenden Klasse kommt jeweils eine beschließende Stimme zu. Die Übertragung der Stimme auf eine andere Person ist unzulässig und unwirksam. (SchUG § 63a Abs. 6).

Das Klassenforum ist beschlussfähig, wenn der/die KlassenlehrerIn oder Klassenvorstand und
die Erziehungsberechtigten von mindestens zwei Dritteln der SchülerInnen anwesend sind. Die
Beschlussfähigkeit ist auch bei Nichterfüllung dieser Anwesenheitsvoraussetzungen gegeben,
sofern die Einladung ordnungsgemäß ergangen und seit dem vorgesehenen Beginn der Sitzung
eine halbe Stunde vergangen ist und zumindest der/die KlassenlehrerIn oder Klassenvorstand
oder der/die SchulleiterIn und mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sind (SchUG
§ 63a Abs. 7).

KLASSENFORUM

1. Entscheidungen des Klassenforums, soweit sie nur eine Klasse betreffen, andernfalls
entscheidet das Schulforum über
a)        mehrtägige Schulveranstaltungen,
b)        die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung (§ 13a Abs. 1),
c)        die Hausordnung gemäß § 44 Abs. 1,
d)        die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen gemäß § 46 Abs. 1,
e)        die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen
gemäß § 46 Abs. 2,
f)         die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung,
g)        die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege,
h)        die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 und 3 des
Schulorganisationsgesetzes),
i)         die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen (§ 8a Abs. 2 des
Schulorganisationsgesetzes),
j)         schulautonome Schulzeitregelungen (§ 2 Abs. 5 und 8 sowie § 3 Abs. 2 des
Schulzeitgesetzes 1985),
k)        die Festlegung der Ausstattung der Schüler mit Unterrichtsmitteln (§ 14 Abs. 6),
l)         die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
(§ 14 Abs. 7),
m)       die Festlegung einer alternativen Form der Beurteilung der Leistungen (§ 18 Abs. 2),
n)        Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen;

2. Beratung insbesondere über
a)    wichtige Fragen des Unterrichts,
b)    wichtige Fragen der Erziehung,
c)    Fragen der Planung von Schulveranstaltungen (insbesondere von Wandertagen und
mehrtägigen Schulveranstaltungen), soweit diese nicht unter die Z I lit. a fallen,
d)    die Termine und die Art der Durchführung von Elternsprechtagen,
e)    die Wahl von Unterrichtsmitteln,
f)     die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragener Budgetmittel,
g)    Baumaßnahmen im Bereich der Schule.

3. TeilnehmerInnen einer Sitzung des Schulforums sind
a) mit beschließender Stimme:
SchulleiterIn (nur, wenn diese auch KlassenlehrerIn oder Klasssenvorstand ist),
KlassenlehrerInnen, Klassenvorstände, KlassenelternvertreterInnen
b) mit beratender Stimme:
andere Personen, sofern Tagesordnungspunkte Angelegenheiten betreffen, welche die
Teilnahme dieser Personen zweckmäßig erscheinen lässt (andere LehrerInnen,
KlassensprecherInnen, Obmann/-frau des Elternvereins, BildungsberaterIn,
Schularzt/Schulärztin, LeiterIn des Schülerheimes, Schulerhalter, u.a.)

Welche Beschlussmaterien wurden
ab dem 1. September 2018 für das Schulforum geöffnet?
Die Durchführung und die Terminfestlegung von (Eltern)-Sprechtagen ist seitens des Schulforums
zu treffen.
Vernetzt ist dieses Entscheidungsrecht der Schulpartner mit dem § 19 Abs. 1 in Verbindung
mit den §§ 18a Abs. 4 und 19 Abs. 1a Schulunterrichtsgesetz.
Das bedeutet, dass den Erziehungsberechtigten zweimal pro Unterrichtsjahr die Gelegenheit
zur Einzelaussprache gegeben werden muss, diese Termine aber mit den verpflichtenden
Bewertungsgesprächen an Volksschulen mit alternativer Leistungsinformation und KEL-Gesprächen
an den Mittelschulen verbunden werden können. Auch klassenindividuelle Angebote
können innerhalb des beschriebenen Rahmens ermöglicht werden.
Der Schulleitung steht frei, in ihren Planungen für das nächste Schuljahr Gruppen- und
Klassengrößen (siehe § 8a Schulorganisationsgesetz) für Pflichtunterricht, unverbindliche
Übungen, Förderunterricht und Ganztagesbetreuung schulautonom festzusetzen. Die Schulleitung
hat ihr diesbezügliches Konzept dem Schulforum bis spätestens sechs Wochen vor Ende des
Unterrichtsjahres (Zeugnistag) mitzuteilen und mit den Schulpartnern das Einvernehmen zu suchen.

Zu den bisherigen schulautonomen Schulzeitregelungen kommen die Flexibilisierung der Dauer
von Unterrichtseinheiten, die Vorverlegung des Unterrichtsbeginns, die Beaufsichtigung von Zeiten
vor/nach/ohne Unterricht durch Personen gemäß § 44a SchUG und die Festlegung von autonomen
Schlusszeiten für Unterricht und Betreuung an ganztägigen Schulformen (siehe § 9 Schulzeitgesetz).
In Zukunft kann die Schulleitung aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen von der
50-Minuten-Einheit für einzelne oder alle Unterrichtsgegenstände an einzelnen oder allen
Unterrichtstagen unter Beachtung der lehrplanmäßig vorgesehenen Wochenstundenzahl abweichen.

4. Protokoll
Ein Protokoll ist von jeder Sitzung anzufertigen. Empfohlen wird eine Namensliste der
SchülerInnen für die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Das Abstimmungsergebnis
über Entscheidungspunkte ist festzuhalten.
Unterschrift des/der Vorsitzenden und des/der Schriftführers/in

Kopiervorlage!

KLASSENFORUM   –   Anwesenheitsliste

Klasse:    ……………………………………………..

Schule:    ……………………………………………..

Datum:    ……………………………………………..             von:  ………….  bis:  …………….

X = Erziehungsberechtigte/r, die/der das Stimmrecht in Anspruch nimmt!

Schülername Erziehungsberechtigte
Name Unterschrift X

Stimmzettel für die Wahl des/der Klassenelternvertreters/-in
Name X
Bitte 1 KandidatIn ankreuzen!

 KLASSENFORUM   –   Wahl – Niederschrift

für die Wahl von KlassenelternvertreterIn und StellvertreterIn

Klasse:           ……………………………………………..

Schule:           ……………………………………………..

Datum:           ……………………………………………..        von:  ………….. bis:  …………….

anwesende Erziehungsberechtigte:                                 (Zahl)  …………………

stimmberechtigte Erziehungsberechtigte:                        (Zahl)  …………………

Anwesenheitsliste liegt bei!

Wahlvorschläge

KlassenelternvertreterIn KlassenelternstellvertreterIn
Name Anz. Stimmen Name Anz. Stimmen

LOSENTSCHEID:

Gewählte/r KlassenelternvertreterIn:          ………………………………………………………………

Gewählte/r KlassenelternstellvertreterIn:    ………………………………………………………………

 

……………………………………………………………………………………………………………..Wahlzeuge/inWahlvorsitzende/rWahlzeuge/in

 Stand: Jänner 2024

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