§ 57 GG
Den LeiterInnen von Unterrichtsanstalten gebührt eine Dienstzulage, die durch
- die Verwendungsgruppe
- die Dienstzulagengruppe (Anzahl der Klassen)
- das Besoldungsdienstalter
bestimmt wird.
Dienstzulagengruppe und Höhe (Stand: 1.7.2026)
Leiter L2a2 (VS, MS, ASO, PTS)
LeiterInnenzulagen ab 01.07.2026 gem. § 106 LDG

Stand: Jänner 2026
