1. Nebengebühren sind
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Vergütung für MDL
  Mehrleistungszulage

2. Pensionsbeitrag für Nebengebühren
Für alle anspruchsbegründeten Nebengebühren ist ein Pensionsbeitrag zu leisten.

3. Nebengebührenwerte
Anspruchsbegründete Nebengebühren sind auf Nebengebührenwerte umzurechnen, die auf höchstens 2 Dezimalstellen zu lauten haben.

  • Umrechnung der NG in NGW (auf 2 Dezimalstellen):
    –  NG: Umrechnungsfaktor = NGW
    Umrechnungsfaktor = 1 % des Refernzbetrages gem. § 3 Abs. 4 GG (€ 3294,47)
    –  Der Umrechnungsfaktor beträgt ab 1. Jänner 2024: € 32,94
  • Die Jahressumme der NGW wird samt Vortrag der aus früheren Jahren gespeicherten NGW den Lehrern im Laufe des darauffolgenden Jahres schriftlich mitgeteilt.

4. Nebengebührenzulage

  • Ermittlung der monatlichen Zulage zur Pension:
    Umrechnungsfaktor Stand 2024: € 32,94
  • Summe aller NGW x Umrechnungsfaktor : 700 = 14 x jährliche NGZ
    (Verringerung im Falle der Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen.
  • Höchstausmaß der NGZ:
    20 % des ruhegenussfähigen Monatsbezuges (= Gehalt und ruhegenussfähige Zulagen zum Zeitpunkt der Pensionierung).
  • Auf eine NGZ zum Versorgungsgenuss hat Anspruch:
    –  der überlebende Ehegatte (mindestens 0 % bis höchstens 60 % und höchstens 60 % der NGZ des verstorbenen Lehrers)
    –  eine Halbwaise (24 % der NGZ)
    –  eine Vollwaise (36 % der NGZ)

Diese Summe aller Nebengebührenwerte wird als Grundlage für die Nebengebührenzulage zu Ihrem Ruhegenuss herangezogen.

Laut § 69 Pensionsgesetz werden bei der Umrechnung der Nebengebührenwerte in Euro im Jahr 2024 die gesammelten Werte mit 32,94 multipliziert und, wenn sie ab 2000 angefallen sind durch 700 dividiert, wenn sie bis Ende 1999 angefallen sind, durch 437,5 dividiert.

Beispiel: 1000 bis zum Jahr 1999 gesammelte Nebengebührenwerte bedeuten im Jahr 2024 75,29 € brutto zusätzlich zum Ruhegenuss, 1000 ab dem Jahr 2000 gesammelte Nebengebührenwerte bedeuten im Jahr 2024 47,06 € zusätzlich zum Ruhegenuss.

Stand: Jänner 2024

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