Für Schulveranstaltungen

1. Bauschgebühren

  • Exkursionen, Projekttage und Berufspraktische Tage:
    In der Dauer von mehr als 5 bis zu 8 Stunden € 6,86
    In der Dauer von mehr als 8 bis zu 12 Stunden € 13,33 (innerhalb des Dienstortes) bzw. € 17,58 (außerhalb des Dienstortes)
    In der Dauer von mehr als 12 bis zu 24 Stunden € 20,05 (innerhalb des Dienstortes) bzw. € 26,37 (außerhalb des Dienstortes)
  • Wandertage und Sporttage:
    In der Dauer von mehr als 5 bis zu 8 Stunden € 11,22
    Ganztägig und zusammengelegte Tage in der Dauer von mehr als 8 Stunden € 23,10
  • Projektwochen (z.B. Wien-Aktion, Musikwochen, Ökologie-Wochen, Abschlussfahrten): je Tag € 25,34
  • Wintersportwoche: je Tag € 31,94
  • Sommersportwoche: je Tag € 27,72
  • Schüleraustausch (genehmigungspflichtig): Verrechnung nach den für das jeweilige Ausland gültigen Auslandssätzen der RGV
  • Dazu können verrechnet werden:
    Entstandene Fahrtauslagen für alle Schulveranstaltungen. Der Nachweis der tatsächlich entstandenen Fahrtauslagen hat mittels aller Originalbelege, mit dem/den Namen des/der Lehrer(s) versehen, zu erfolgen (Einzel- bzw. Sammelbeleg).
    Nächtigungskosten:
    Falls kein tatsächlicher Aufwand entstanden ist (Freiplatz), besteht kein Anspruch. Bei Nächtigungskosten: Beleg über Nächtigungskosten und Bestätigung über die Nächtigungskosten pro Schüler und Nacht. Die Obergrenze der Vergütung beträgt bei tatsächlicher Auslage maximal 600 % der Nächtigungskosten der Schüler, max. € 105,-
    Die Frist für die Eingabe der Reiserechnung beträgt 6 Monate, beginnend mit dem Monat, indem die Schulveranstaltung stattfindet. Eine Fristerstreckung darüber hinaus ist ausgeschlossen.

2. Erzieherzulage gem. § 63a GG 1956
Dem L2-Lehrer gebührt für die Teilnahme an einer mindestens zweitägigen Schulveranstaltung mit Nächtigung, sofern er die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, für jeden Tag eine Abgeltung in der Höhe von 2 Erzieherstunden (= € 46,10).
Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen gem. § 24 Abs. 1 LVG:
Der Vertragslehrperson gebührt eine Abgeltung in der Höhe von € 51,30 pro Tag.
Meldung erfolgt über Sokrates.

3. Leiter einer Schulveranstaltung
Dem Leiter einer Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer und mit Nächtigung gebührt eine Belohnung in der Höhe von € 185,00. Die Belohnung gebührt dem Leiter einer Schulveranstaltung auch dann, wenn dieser eine Schülergruppe betreut.

Der mit der Leitung verbundene Organisationsaufwand bezüglich der Vorbereitung einer mindestens viertägigen berufspraktischen Schulveranstaltung an allgemein bildenden Pflichtschulen für Schüler, die das 9. Jahr der allgemeinen Schulpflicht in einer allgemein bildenden Pflichtschule erfüllen, ist auch dann der Belohnung in der Höhe von € 185,00 gleichzuhalten, wenn mit der betreffenden Schulveranstaltung keine Nächtigung verbunden ist.
Der Vertragslehrperson gebührt gem. § 24 Abs. 2 LVG für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung eine Abgeltung in der Höhe von € 252,80.
Meldung erfolgt über Sokrates.

Stand: Jänner 2024

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