Mit der Pendlerverordnung BGBl. II Nr. 276 vom 19. September 2013 wurden neue Bestimmungen für die Gewährung der Pendlerpauschale und des Pendlereuros geschaffen und zu deren Ermittlung ab 1. Jänner 2014 der Pendlerrechner eingeführt.
Auf der Website https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/ des Bundesministeriums für Finanzen wird der Pendlerrechner bereitgestellt. Mittels dieses Berechnungsprogramms kann jede Arbeitnehmerin / jeder Arbeitnehmer ermitteln, ob ihr / ihm eine allfällige Pendlerpauschale inklusive des zu berücksichtigenden Pendlereuros zusteht oder nicht. Das Tool gibt Auskunft über die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und stellt auch fest, ob dabei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar ist. Hier finden Sie auch eine Anleitung zur Benützung des Pendlerrechners und „Häufige Fragen zum Pendlerrechner“.
Bei Änderung des Wohnortes, der Stammschule bzw. gravierender Änderungen der Diensteinteilung ist eine Neuvorlage zwingend notwendig! Dies gilt auch für Neuanstellungen!
Jede Lehrerin / jeder Lehrer bei der / dem eine Pendlerpauschale und der Pendlereuro neu oder geändert im Zuge der Lohnverrechnung berücksichtigt werden soll, ist verpflichtet, bei der Bildungsdirektion für Niederösterreich das abgefragte Ergebnis des Pendlerrechners spätestens bis 30. September 2021 vorzulegen.
Auf dem Ausdruck des Pendlerrechners ist oben handschriftlich die Dienststellennummer und Personalaktnummer einzutragen. Zusätzlich ist der Stundenplan beizulegen – es ist das Stundenplanformular „Antrag auf Dauerdienstreise für das Schuljahr 2021/2022“ zu verwenden.
Nachstehende Richtlinien gelten nur für Kolleginnen und Kollegen die an mehreren Schulen tätig sind:
NEU für Reiserechnung und Pendlerpauschale ab September 2017 – geänderte Lohnsteuerrichtlinien führen zu einer neuen Handhabung des Pendlerpauschalantrages und der Reiseabrechnungen ab September 2017.
1) Reiserechnungen
Gilt für Lehrer/innen, die an mehreren Tätigkeitsorten unterrichten:
Seit dem Schuljahr 2017/2018 kommt es im Bereich der Reisekosten zu einer steuerlichen Erleichterung (Fahrtkosten werden nicht mehr versteuert), sofern Ausgangs- und Endpunkt der Reise ident sind (z.B. Wohnort – Tätigkeitsort – Wohnort). Um diese Abrechnung korrekt durchführen zu können, ist das Formular „Antrag auf Dauerdienstreisen/Stundenplan“ an office@bildung-noe.gv.at zu übermitteln.
2) Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss
Gilt für Lehrer/innen, die an mehreren Tätigkeitsorten regelmäßig unterrichten:
Für die Anzahl der zu berücksichtigenden Tage können nur jene Tage herangezogen werden, an denen an der Stammschule unterrichtet wird!
Die Antragsteller/innen müssen ihre laufenden Pendlerrechneranträge überprüfen und gegebenenfalls neu (Antrag auf Dauerdienstreisen/Stundenplan) vorlegen.
Grundsätzlich sollte auf allen Schriftstücken im Dienstverkehr mit der Bildungsdirektion für NÖ PA-Nummer und DSt-Nummer vermerkt sein, um Verwechslungen auszuschließen und andererseits die schnelle Erledigung zu gewährleisten.
Die Anträge müssen in ISO.WEB hochgeladen werden!
Stand: September 2021