1. Externistenprüfungen für die Volksschule und die Sonderschule, § 42 SchUG

Vorsitzender: € 1,40
Prüfer für jeden Prüfungsteil: € 6,40
Prüfer für den schriftlichen Teil: € 1,40

2. Externistenprüfungen für die Mittelschule und die Polytechnische Schule, § 42 SchUG

Vorsitzender: € 1,40
Prüfer für den mündlichen oder praktischen Teil: € 9,60
Prüfer für den schriftlichen Teil: € 12,80
Fachkundiger Beisitzer als Schriftführer: € 1,40

3. Einstufungsprüfungen und Aufnahmsprüfungen, § 3 Abs. 6, § 6 und § 28 Abs. 3 SchUG

Vorsitzender: € 3,20
Prüfer für den mündlichen oder praktischen Teil: € 6,40
Prüfer für den schriftlichen Teil: € 9,60

4. Kommissionelle Prüfung, § 71 Abs. 5 SchUG

Vorsitzender: € 6,40
Prüfer für den mündlichen oder praktischen Teil: € 6,40
Prüfer für den schriftlichen Teil: € 9,60
Fachkundiger Beisitzer als Schriftführer: € 5,00

Es ist zu beachten, dass ab 1.9.2016 für Vorsitzende und Schriftführer
die Abgeltungen je Teilprüfung gebühren.

Stand: 1. September 2024 – 31. August 2025

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