1. Externistenprüfungen für die Volksschule und die Sonderschule, § 42 SchUG

Vorsitzender: € 1,40
Prüfer für jeden Prüfungsteil: € 6,60
Prüfer für den schriftlichen Teil: € 1,40

2. Externistenprüfungen für die Mittelschule und die Polytechnische Schule, § 42 SchUG

Vorsitzender: € 1,40
Prüfer für den mündlichen oder praktischen Teil: € 9,90
Prüfer für den schriftlichen Teil: € 13,20
Fachkundiger Beisitzer als Schriftführer: € 1,40

3. Einstufungsprüfungen und Aufnahmsprüfungen, § 3 Abs. 6, § 6 und § 28 Abs. 3 SchUG

Vorsitzender: € 3,30
Prüfer für den mündlichen oder praktischen Teil: € 6,60
Prüfer für den schriftlichen Teil: € 9,90

4. Kommissionelle Prüfung, § 71 Abs. 5 SchUG

Vorsitzender: € 6,60
Prüfer für den mündlichen oder praktischen Teil: € 6,60
Prüfer für den schriftlichen Teil: € 9,90
Fachkundiger Beisitzer als Schriftführer: € 5,20

Es ist zu beachten, dass ab 1.9.2016 für Vorsitzende und Schriftführer
die Abgeltungen je Teilprüfung gebühren.

Stand: 1. September 2025 – 31. August 2026

Zurück