1. Externistenprüfungen für die Volksschule und die Sonderschule, § 42 SchUG

Vorsitzender: € 1,30
Prüfer für jeden Prüfungsteil: € 5,80
Prüfer für den schriftlichen Teil: € 1,30

2. Externistenprüfungen für die Mittelschule und die Polytechnische Schule, § 42 SchUG

Vorsitzender: € 1,30
Prüfer für den mündlichen oder praktischen Teil: € 8,80
Prüfer für den schriftlichen Teil: € 11,70
Fachkundiger Beisitzer als Schriftführer: € 1,30

3. Einstufungsprüfungen und Aufnahmsprüfungen, § 3 Abs. 6, § 6 und § 28 Abs. 3 SchUG

Vorsitzender: € 2,90
Prüfer für den mündlichen oder praktischen Teil: € 5,80
Prüfer für den schriftlichen Teil: € 8,80

4. Kommissionelle Prüfung, § 71 Abs. 5 SchUG

Vorsitzender: € 5,80
Prüfer für den mündlichen oder praktischen Teil: € 5,80
Prüfer für den schriftlichen Teil: € 8,80
Fachkundiger Beisitzer als Schriftführer: € 4,60

Es ist zu beachten, dass ab 1.9.2016 für Vorsitzende und Schriftführer
die Abgeltungen je Teilprüfung gebühren.

Stand: 1. September 2023 – 31. August 2024

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