1. Externistenprüfungen für die Volksschule und die Sonderschule, § 42 SchUG

Vorsitzender: € 1,20
Prüfer für jeden Prüfungsteil:  € 5,50
Prüfer für den schriftlichen Teil: € 1,20

 2. Externistenprüfungen für die Mittelschule und die Polytechnische Schule, § 42 SchUG

Vorsitzender: € 1,20
Prüfer für den mündlichen oder praktischen Teil:  € 8,20
Prüfer für den schriftlichen Teil:  € 10,90
Fachkundiger Beisitzer als Schriftführer:  € 1,20

 3. Einstufungsprüfungen und Aufnahmsprüfungen, § 3 Abs. 6, § 6 und § 28 Abs. 3 SchUG

Vorsitzender: € 2,70
Prüfer für den mündlichen oder praktischen Teil:  € 5,50
Prüfer für den schriftlichen Teil: € 8,20

4. Kommissionelle Prüfung, § 71 Abs. 5 SchUG

Vorsitzender: € 5,50
Prüfer für den mündlichen oder praktischen Teil:  € 5,50
Prüfer für den schriftlichen Teil:  € 8,20
Fachkundiger Beisitzer als Schriftführer:  € 4,30

Es ist zu beachten, dass ab 1.9.2016 für Vorsitzende und Schriftführer
die Abgeltungen je Teilprüfung gebühren.

Stand: 1. September 2022

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