Aufgrund der Ausbildung und der damit erbrachten Anstellungserfordernisse werden die Lehrer in Verwendungsgruppen eingeteilt. Das Gehalt des Lehrers wird durch die Verwendungsgruppe und durch die Gehaltsstufe bestimmt.

LPA:
Lehrer an Pädagogischen Hochschulen.

L1:
Lehrer an mittleren und höheren Schulen, Lehrer für Volksschuldidaktik und für Schul- und Erziehungspraxis an Pädagogischen Hochschulen und Lehrer an Übungsschulen der Pädagogischen Hochschulen, Lehrer und Religionslehrer an Blinden- und Taubstummeninstituten.

L2a2:
Volks-, MS-, Sonderschullehrer, Lehrer an Polytechnischen Schulen, Berufsschullehrer, Religionslehrer an Volks-, MS-, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen, Lehrer für Fremdsprachen an MS-, und Sonderschulen und Polytechnischen Schulen mit Prüfung für zwei im Lehrplan der MS vorgesehenen Fremdsprachen, Lehrer für Schulpraxis an Übungsvolksschulen der Pädagogischen Hochschulen.

L2b1:
Lehrer für Werkerziehung, Religionslehrer, Lehrer für Fremdsprachen.

L3:
Lehrer ohne Reifeprüfung.

Die aufgezählten Verwendungsgruppen gelten für pragmatisierte Lehrer.
Die entsprechenden Entlohnungsgruppen für Vertragslehrer werden mit Kleinbuchstaben geschrieben: lpa, l1, l2a2, l2b1, l3.

pd
Landesvertragslehrpersonen an Volks,- MS,- Sonderschulen und an Polytechnischen Schulen im Sinne des BGBI. I Nr. 211/2013 (Dienstrecht NEU)

Stand: Jänner 2024

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