AnsuchenIm Dienstweg an die Bildungsdirektion für NÖ Formular:Herabsetzung_der_Jahresnorm_gem_44Abs1ldg-gesundheitliche_Gründe § 44 Abs. 1 LDGDie Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung kann auf Ansuchen des Landeslehrers herabgesetzt werden (Herabsetzung bzw....
§ 47 LDGAbs. 1: Bei der stundenmäßigen Festlegung der Zeiträume, in denen der Landeslehrer Dienst zu versehen hat, ist auf die persönlichen Verhältnisse des Landeslehrers, insbesondere auf die Gründe, die zur Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung geführt...
AnsuchenIm Dienstweg an die Bildungsdirektion für NÖ Formular:Herabsetzung_der_Jahresnorm_Betreuung_Kind § 46 LDGAbs. 1: Die Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung des vollbeschäftigten Landeslehrers ist auf seinen Antrag zur Betreuung eines eigenen Kindes, eines Wahl-...
AnsuchenIm Dienstweg an die Bildungsdirektion für NÖ Formular:Herabsetzung_der_Jahresnorm_gem_45_ldg_für_pragm._LehrerInnen § 45 LDGAbs. 1: Die Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung des Landeslehrers kann auf seinen Antrag bis auf die Hälfte des für eine Vollbeschäftigung...
§ 48 LDGAbs. 1: Die Zeit der Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung endet mit Ablauf des Schuljahres, in dem die im § 45 Abs. 3 oder § 46 Abs. 2 festgelegte Frist abläuft. Dies gilt nicht für solche Zeiträume, an die ohne Unterbrechung ein weiterer...
§ 49 LDGAuf Landeslehrer, die eine im § 55 Abs. 4 oder 5 angeführte Leiterfunktion ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, ist §§ 45 nicht anzuwenden. Stand: Jänner...
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