Arbeitszeit der Landesvertragslehrperson (Dienstrecht NEU)

LVGDieses Bundesgesetz ist auf Landesvertragslehrpersonen an öffentlichen Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen …, anzuwenden. § 8.(1) Die Landesvertragslehrperson ist zur gewissenhaften und engagierten Wahrnehmung der pädagogischen...

Arbeitszeit der Landeslehrer und der Vertragslehrer (altes Dienstrecht)

§ 43 LDG (1) Die Jahresnorm des Landeslehrers entspricht der in den bundesgesetzlichen Vorschriften vorgesehenen regelmäßigen Dienstzeit (§§ 48, 64ff sowie 72 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979, BGBl. Nr. 333) eines öffentlich Bediensteten mit gleichem...

Änderungsmeldungen

Bei Änderung der Wohnadresse, Familienverhältnisse, Geburt eines Kindes muss die Dienstbehörde im Dienstweg mittels Formular verständigt werden. Formulare:Wohnadresse_ÄnderungGeburtsmeldungVerehelichung Stand: Jänner...

Amtsverschwiegenheit

§ 33 LDG 1984 Unter die Amtsverschwiegenheit (strengstes Stillschweigen) fallen: Alle in Ausübung des Dienstes bekanntgewordenen Tatsachen. Alle mit Beziehung auf seine dienstliche Stellung bekanntgewordenen Angelegenheiten, die im Interesse des Staates, der Schule...

Amtsschriften – Aufbewahrungsfristen

§ 77 SchUGAmtsschriften sind die an den Schulen zu führenden Aufzeichnungen (z.B. Schülerstammblätter, Gesundheitsblätter, Klassenbücher, Prüfungsprotokolle, Wahlakte) und Formblätter.Die Bildungsdirektion bzw. das bm:bwk bestimmen durch Verordnung über deren Form,...